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   OLG Karlsruhe, 01.07.2020 - 8 U 14/20   

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https://dejure.org/2020,79386
OLG Karlsruhe, 01.07.2020 - 8 U 14/20 (https://dejure.org/2020,79386)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.07.2020 - 8 U 14/20 (https://dejure.org/2020,79386)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Juli 2020 - 8 U 14/20 (https://dejure.org/2020,79386)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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    Richterliche Anzeige von möglichen Ablehnungsgründen wegen Besorgnis der Befangenheit In einer Kanzlei als Rechtsanwalt tätiger Ehemann Vertretung einer Prozesspartei durch die Rechtsanwaltskanzlei vor einem anderen Gericht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2020 - 8 U 14/20
    Bei Verbindungen eines Richters zu einer Kanzlei, die eine der Parteien vertritt, hat er eine hinreichende Besorgnis der Befangenheit angenommen, wenn der Ehegatte als Rechtsanwalt in der Kanzlei tätig ist, die den Gegner vor diesem Richter vertritt (BGH, Beschluss vom 15.03.2012 - V ZB 102/11 -, NJW 2012, 730 ).

    So hat der Bundesgerichtshof im Leitsatz seiner Entscheidung vom 15.03.2012 (a.a.O.) ausdrücklich die dort festgestellte Befangenheit auf den Fall begrenzt, dass der Ehegatte als Rechtsanwalt in der Kanzlei tätig ist, die den Gegner vor diesem Richter vertritt (Hervorhebung nur hier).

  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 58/17

    Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit bei Tätigkeit seiner

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2020 - 8 U 14/20
    a) Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ablehnung nur statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen (§ 42 Abs. 2 ZPO , s. hierzu und zum Folgenden BGH, Beschluss vom 21. Juni 2018 - I ZB 58/17 -, Rn. 10, juris).

    Ist die Ehegattin als Sekretärin einer solchen Rechtsanwaltskanzlei tätig, müssen Umstände hinzukommen, aufgrund welcher die Besorgnis besteht, dass der Prozessbevollmächtigte des Gegners auf die Ehefrau und diese wiederum auf den Richter unzulässig Einfluss nimmt (BGH, Beschluss vom 21.06.2018 - I ZB 58/17, NJW 2019, 516 ).

  • BGH, 20.10.2003 - II ZB 31/02

    Mitwirkung des Ehegatten eines Rechtsmittelrichters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2020 - 8 U 14/20
    Maßgeblich sind stets die besonderen Umstände des Einzelfalls (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2003 - II ZB 31/02, NJW 2004, 163 f. [juris Rn. 8]; Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 210/09, NJW-RR 2011, 136 Rn. 7; MünchKomm ZPO/Stackmann aaO § 42 Rn. 6 und 14; BeckOK.ZPO/Vossler, Stand 1. März 2018, § 42 Rn. 7), die vom Gericht in ihrer Gesamtheit zu würdigen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2017 - RiZ (R) 1/15, NJW-RR 2017, 1021 Rn. 8).

    Der Bundesgerichtshof hat etwa die Mitwirkung der Ehefrau eines Rechtsmittelrichters bei Erlass der angefochtenen Kollegialentscheidung nicht als Ablehnungsgrund ausreichen lassen (BGH, Beschluss vom 20.10.2003 - II ZB 31/02 - NJW 2004, 163 ), dies aber anders gesehen, wenn der abgelehnte Richter als Mitglied eines Berufungsgerichts über die Berufung der ihn ablehnenden Partei gegen ein durch seine Ehefrau als Einzelrichter ergangenes Urteil zu entscheiden hatte (BGH, Beschluss vom 27.02.2020 - III ZB 61/19 -, NJW-RR 2020, 633 ).

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2020 - 8 U 14/20
    Ich teile daher mit, dass die Beklagte in den bisher beim Bundesgerichtshof anhängigen Verfahren zu Schadensersatzansprüchen wegen einer etwaigen Abschaltautomatik (u.a. VI ZR 252/19) von Herrn Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Dr. ... vertreten wird.
  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2020 - 8 U 14/20
    Dabei kommen nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lassen (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 5; Beschluss vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 Rn. 9; Beschluss vom 20. November 2017 - IX ZR 80/15, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvR 615/11

    Offensichtlich unhaltbare Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs verletzt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2020 - 8 U 14/20
    Tatsächliche Befangenheit oder Voreingenommenheit ist nicht erforderlich; es genügt schon der "böse Schein", das heißt der mögliche Eindruck mangelnder Objektivität (BVerfG, NJW 2012, 3228 [juris Rn. 13]).
  • BGH, 13.01.2016 - VII ZR 36/14

    Ablehnung eines Richters am BGH wegen öffentlicher Äußerungen auf einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2020 - 8 U 14/20
    Dabei kommen nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lassen (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 5; Beschluss vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 Rn. 9; Beschluss vom 20. November 2017 - IX ZR 80/15, juris Rn. 3).
  • BGH, 28.03.2017 - RiZ(R) 1/15

    Richterdienstgerichtliches Verfahren: Befangenheitsablehnung bei Mitwirkung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2020 - 8 U 14/20
    Maßgeblich sind stets die besonderen Umstände des Einzelfalls (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2003 - II ZB 31/02, NJW 2004, 163 f. [juris Rn. 8]; Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 210/09, NJW-RR 2011, 136 Rn. 7; MünchKomm ZPO/Stackmann aaO § 42 Rn. 6 und 14; BeckOK.ZPO/Vossler, Stand 1. März 2018, § 42 Rn. 7), die vom Gericht in ihrer Gesamtheit zu würdigen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2017 - RiZ (R) 1/15, NJW-RR 2017, 1021 Rn. 8).
  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 210/09

    Ablehnung einer Gerichtsperson: Non liquet hinsichtlich der Glaubhaftmachung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2020 - 8 U 14/20
    Maßgeblich sind stets die besonderen Umstände des Einzelfalls (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2003 - II ZB 31/02, NJW 2004, 163 f. [juris Rn. 8]; Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 210/09, NJW-RR 2011, 136 Rn. 7; MünchKomm ZPO/Stackmann aaO § 42 Rn. 6 und 14; BeckOK.ZPO/Vossler, Stand 1. März 2018, § 42 Rn. 7), die vom Gericht in ihrer Gesamtheit zu würdigen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2017 - RiZ (R) 1/15, NJW-RR 2017, 1021 Rn. 8).
  • BGH, 27.02.2020 - III ZB 61/19

    Begründung der Besorgnis der Befangenheit durch Entscheidung des abgelehnten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2020 - 8 U 14/20
    Der Bundesgerichtshof hat etwa die Mitwirkung der Ehefrau eines Rechtsmittelrichters bei Erlass der angefochtenen Kollegialentscheidung nicht als Ablehnungsgrund ausreichen lassen (BGH, Beschluss vom 20.10.2003 - II ZB 31/02 - NJW 2004, 163 ), dies aber anders gesehen, wenn der abgelehnte Richter als Mitglied eines Berufungsgerichts über die Berufung der ihn ablehnenden Partei gegen ein durch seine Ehefrau als Einzelrichter ergangenes Urteil zu entscheiden hatte (BGH, Beschluss vom 27.02.2020 - III ZB 61/19 -, NJW-RR 2020, 633 ).
  • BGH, 20.11.2017 - IX ZR 80/15

    Richterablehnung nach Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde:

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